§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen von KRAFTSTOFF Corporate Fashion als Einkäufer (im Folgenden KRAFTSTOFF) gelten für alle zwischen KRAFTSTOFF und dem Lieferant geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie werden von dem Lieferanten mit Annahme der Bestellung, spätestens ab der ersten Lieferung an KRAFTSTOFF anerkannt. Sie gelten sodann für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Lieferanten, die KRAFTSTOFF nicht ausdrücklich anerkennt, sind für KRAFTSTOFF unverbindlich, auch wenn KRAFTSTOFF nicht ausdrücklich widerspricht. Die Bedingungen von KRAFTSTOFF gelten auch dann, wenn KRAFTSTOFF die Lieferung des Lieferanten in Kenntnis entgegenstehender oder von KRAFTSTOFF Bedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen KRAFTSTOFF und dem Lieferant im Zusammenhang mit Kaufverträgen und Bestellungen getroffen werden, sind in den Kaufverträgen und Bestellungen von KRAFTSTOFF sowie diesen Bedingungen schriftlich niedergelegt.
§ 2 Anfrage/ Angebot/ Vertragsabschluss
KRAFTSTOFF stellt dem Lieferanten Anfragen. Der Lieferant gibt auf die Anfrage ein Angebot ab. Das Angebot muss inhaltlich mit der Anfrage übereinstimmen, insbesondere bezüglich Beschaffenheit und Menge, und ist kostenlos sowie für den Lieferanten für einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen verbindlich. Im Fall von Abweichungen des Angebotes von Anfragen ist ausdrücklich auf die Abweichungen hinzuweisen.
KRAFTSTOFF kann ein Angebot durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Lieferanten annehmen (Bestellung). Schriftliche Bestellungen sowie Bestellungen per E-Mail sind verbindlich. Telefonische Bestellungen werden nur durch schriftliche Bestätigung oder Bestätigung per E-Mail verbindlich.
Zeichnungen, Entwürfe und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum von KRAFTSTOFF, welches sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Soweit von KRAFTSTOFF eine Bestellung nicht binnen 6 Wochen nach Übersendung der Anfrage erteilt wurde, sind die mit der Anfrage übersandten Unterlagen frei und unverzüglich an KRAFTSTOFF zurückzusenden.
§ 3 Zahlung
Der von KRAFTSTOFF in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit dies nicht ausdrücklich anders bezeichnet ist. Sämtliche Rechnungen des Lieferanten haben die von KRAFTSTOFF angegebene Bestell- oder Kundennummer oder Kommission auszuweisen. KRAFTSTOFF zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Lieferant getroffen wurde, innerhalb von 14 Werktagen, gerechnet ab Erhalt der Ware durch den Lieferant und Rechnungserhalt mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
KRAFTSTOFF stehen die gesetzlichen Aufrechnungs– und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu.
KRAFTSTOFF ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ohne Einwilligung des Lieferanten abzutreten. Der Lieferant ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von KRAFTSTOFF Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
§ 4 Lieferfrist
Die von KRAFTSTOFF in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Lieferant verbindlich. Die angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum bedeutet dabei, dass KRAFTSTOFF Waren oder Dienstleistungen am in der Bestellung angegebenen Termin erhält (Erhalt am Lieferort).
Gerät der Lieferant in Verzug, stehen KRAFTSTOFF die gesetzlichen Ansprüche zu. Macht KRAFTSTOFF Schadenersatzansprüche geltend, ist der Lieferant zum Nachweis berechtigt, dass er Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
KRAFTSTOFF ist lediglich verpflichtet, in Stichproben die Ware ab Erhalt auf offensichtliche Mängel und Mengenabweichungen vom Lieferschein zu untersuchen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln oder Abweichungen ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Erhalt der Ware von KRAFTSTOFF angezeigt oder abgesandt wird und diese dem Lieferant anschließend zugeht. Die Rüge verdeckter Mängel oder Mengenabweichungen ist rechtzeitig, wenn KRAFTSTOFF die Mängel oder Abweichung innerhalb von fünf Arbeitstagen ab deren Entdeckung anzeigt oder absendet und diese dem Lieferant anschließend zugeht.
Der Lieferant verpflichtet sich, die Waren oder Dienstleistungen einer vollständigen Warenausgangskontrolle zu unterziehen. Im Gewährleistungsfall hat der Lieferant nachzuweisen, dass die Mangelhaftigkeit der Leistung zum Ausgangszeitpunkt nicht bestand.
KRAFTSTOFF stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Lieferant uneingeschränkt zu und der Lieferant haftet gegenüber KRAFTSTOFF im gesetzlichen Umfang. Mangelhafte Lieferungen berechtigen KRAFTSTOFF nach eigener Wahl zu kostenloser Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Ort, an dem die mangelhafte Ware/ Dienstleistung belegen ist. Nach Ablauf einer angemessenen Frist ohne Nacherfüllung ist KRAFTSTOFF berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang, sofern keine abweichenden Vereinbarungen zu Gunsten von KRAFTSTOFF getroffen wurde.
§ 6 Haftung des Lieferanten und Versicherungsschutz
Wird KRAFTSTOFF aufgrund eines Produktschadens, für den der Lieferant verantwortlich ist, von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen, hat der Lieferant KRAFTSTOFF auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr diese Ansprüche freizustellen, wenn der Lieferant die Ursache für die Inanspruchnahme in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat.
Der Lieferant ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer für die Ware angemessenen Deckungssumme von mindestens EUR 1 Mio. pro Person/Sachschaden abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von KRAFTSTOFF bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle von KRAFTSTOFF erhaltenen Zeichnungen, Entwürfe und Unterlagen bleiben Eigentum von KRAFTSTOFF. Der Lieferant darf diese nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von KRAFTSTOFF außerhalb dieses Vertrages/Bestellung verwerten und/ oder an Dritte weitergeben, bzw. diesen Dritten zugänglich machen. Nach Erfüllung des jeweiligen Vertrages/ Bestellung hat der Lieferant diese auf eigene Kosten unverzüglich an KRAFTSTOFF zurückzugeben.
§ 8 Annahmeverzug
Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und alle Umstände, die außerhalb unseres Willens liegen, verlängern die Frist zur Annahme der Lieferung und Leistung des Lieferanten durch KRAFTSTOFF.
§ 9 Gerichtsstand/ Erfüllungsort/anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen einschließlich Scheckklagen sowie sämtliche zwischen sich zwischen dem Lieferant und KRAFTSTOFF ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen und Bestellungen ist der Firmensitz von KRAFTSTOFF, soweit der Lieferant Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
KRAFTSTOFF Corporate Fashion, Weinheim, März 2007