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AGB

Lieferungen und Leistungen von KRAFTSTOFF Fashion GmbH

Stand: Mai 2007

I. Allgemeines – Geltungsbereich

I.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen KRAFTSTOFF Fashion GmbH– im folgenden KRAFTSTOFF Fashion – und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und sonstige Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die KRAFTSTOFF Fashion nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 BGB.

II. Angebot/ Vertragsschluss/ Freigabe/ Rechte

II.1. Die Angebote von KRAFTSTOFF Fashion sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass KRAFTSTOFF Fashion diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.

II.2. Bestellungen können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot des Kunden. Eine Annahme durch uns erfolgt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen, gerechnet ab dem Datum der Bestellung, oder dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die Ware zugesandt oder entsprechende sonstige Leistungen erbracht werden. Soweit eine Auftragsbestätigung nicht innerhalb der vorgenannten Frist, also verspätet, erfolgt, gilt diese als neues Angebot durch KRAFTSTOFF Fashion an den Kunden. Ein solches Angebot ist innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder per E-Mail anzunehmen. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt. Soweit keine Auftragsbestätigung, Lieferung oder Leistung erfolgt, gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt.

II.3. KRAFTSTOFF Fashion lässt die Ware nach den individuellen Wünschen des Kunden fertigen. Eigene Designleistungen und Entwürfe von KRAFTSTOFF Fashion sind vom Kunden freizugeben. Hierzu werden dem Kunden Zeichnungen, Bilder oder Musterexemplare zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, binnen 14 Tagen nach deren Zugang die Freigabe zu erteilen oder Änderungen zu verlangen. Nach Fristablauf gilt die Freigabe als erteilt. Mit Freigabe der Designleistungen und Entwürfe ist KRAFTSTOFF Fashion berechtigt, die freigegebenen Waren in vollen Umfang zu bestellen oder zu fertigen. Der Kunde ist nach Freigabe zur Abnahme der Bestellung verpflichtet. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für den Fall, in welchem KRAFTSTOFF Fashion Ware des Kunden weiterbearbeitet. Nach Freigabe durch den Kunden ist KRAFTSTOFF Fashion berechtigt, die Verarbeitung vorzunehmen, insbesondere auch Arbeitsschritte, die eine anderweitige Verwendung der Ware verhindern, z.B. Schneiden, Kürzen, oder Färben der Ware, zu beginnen.

II.4. Der Kunde räumt mit Vertragsschluss die Berechtigung zur Nutzung etwaiger Urheber-, Kennzeichen-, Marken oder sonstiger Rechte im Rahmen des Vertragzwecks ein. Der Kunde gestattet mit Vertragsschluss unter Nennung seines Namens mit dem konkreten Projekt Werbung zu betreiben und das Projekt als Referenz nennen zu dürfen.

III. Zahlungsbedingungen

III.1. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Kunde zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist KRAFTSTOFF Fashion berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bezifferten Kaufpreises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Kunde es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.

III.2. Die Preise von KRAFTSTOFF Fashion gelten »ab Werk« sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die Verpackungs- und Versandkosten sind nicht in dem Preis enthalten.

III.3. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig. KRAFTSTOFF Fashion ist berechtigt, vom Kunden Vorauszahlung – auch in voller Höhe – zu verlangen.

III.4. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung von KRAFTSTOFF Fashion in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist KRAFTSTOFF Fashion berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch KRAFTSTOFF Fashion bleibt vorbehalten.

III.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von KRAFTSTOFF Fashion anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertrag beruht.

IV. Liefer- und Leistungszeit

IV.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

IV.2. Falls KRAFTSTOFF Fashion schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde KRAFTSTOFF Fashion eine angemessene Nachfrist – beginnend am Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei KRAFTSTOFF Fashion oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist ab dieser – zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

IV.3. KRAFTSTOFF Fashion haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge des von dem von KRAFTSTOFF Fashion zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

IV.4. KRAFTSTOFF Fashion haftet dem Kunde bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von KRAFTSTOFF Fashion zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. KRAFTSTOFF Fashion ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von KRAFTSTOFF Fashion zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von KRAFTSTOFF Fashion auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

IV.5. Beruht der von KRAFTSTOFF Fashion zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), haftet KRAFTSTOFF Fashion nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

IV.6. KRAFTSTOFF Fashion ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunde zumutbar ist. KRAFTSTOFF Fashion ist berechtigt Lieferungen mit bis zu +/- 3 % Prozent Mengenabweichungen von der Bestellung vorzunehmen.

V. Gefahrübergang/ Versand/Verpackung

V.1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. KRAFTSTOFF Fashion wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung – gehen zu Lasten des Kunden.

V.2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert KRAFTSTOFF Fashion die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

VI. Beschaffenheit/ Gewährleistung/ Haftung

VI.1. Als Beschaffenheit der Lieferung und Leistungen gelten nur unsere Angaben in der Auftragsbestätigung oder solche Angaben, die wir in einer gesonderten Bestätigung erteilt haben. Warenbeschreibungen, Gewichts- oder Mengenangaben in Katalogen, Prospekten, dem Internet oder anderen Medien sind lediglich Richt- und Näherungswerte. Diese stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsangaben für Lieferungen und Leistungen dar, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.

VI.2. KRAFTSTOFF Fashion verwendet zur Bestimmung von Farben die Textil-Druckfarben nach Pantone (Textilpantone) oder HKS sowie die Stickfarbenfächer. Der Kunde ist verpflichtet, Farbwünsche durch Nennung der Farbtonnummer zu bestimmen. Bedingt durch Material oder Verarbeitungsart kann es zu geringen Abweichungen von +/- zwei (2) Farbtönen kommen. Eine derartige Marginalabweichung gilt als vereinbarte Beschaffenheit.

VI.3. KRAFTSTOFF Fashion verwendet in der Produktion hochwertige und soweit möglich natürliche Stoffe. Daher kann es insbesondere durch Wäsche oder anderweitige Behandlung zur Farbabweichung, Schrumpfung oder zum Einlaufen der Produkte kommen. Farbabweichung, Schrumpfungs- und Einlaufwerte bis zu 5 % in Länge und Weite gelten als Marginalabweichung und als vereinbarte Beschaffenheit.

VI.4. KRAFTSTOFF Fashion bietet bei Neutextilien einen Vorwaschservice. Soweit der Kunde die kostenpflichtige Vorwäsche der Ware nicht in Anspruch nimmt, ist KRAFTSTOFF Fashion nicht für mögliche Schäden, Farb- oder Größenabweichungen haftbar zu machen.

VI.5. Der Kunde hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Rüge- und Obliegenheitspflichten vollständig nachgekommen ist. Rügen sind schriftlich gegenüber KRAFTSTOFF Fashion anzuzeigen.

VI.6. KRAFTSTOFF Fashion ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von KRAFTSTOFF Fashion zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Kunde rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist KRAFTSTOFF Fashion – unter zeitweisem Ausschluss der Rechte des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen entsprechend Ziffer 6. – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass KRAFTSTOFF Fashion auf Grund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat KRAFTSTOFF Fashion für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

VI.7. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. KRAFTSTOFF Fashion ist berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der KRAFTSTOFF Fashion die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

VI.8. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder KRAFTSTOFF Fashion die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

VI.9. Soweit KRAFTSTOFF Fashion bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet KRAFTSTOFF Fashion auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet KRAFTSTOFF Fashion allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

VI.10. KRAFTSTOFF Fashion haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind dabei alle Hauptpflichten aus dem Vertrag, also insbesondere die Übereignung und die Beschaffenheit der Ware. KRAFTSTOFF Fashion haftet dabei nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten, also von Pflichten die keine Kardinalpflichten sind, haftet KRAFTSTOFF Fashion im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1-3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von KRAFTSTOFF Fashion betroffen ist.

VI.11. Eine weitergehende Haftung von KRAFTSTOFF Fashion ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dieser sowie die weiteren vorgenannten Ausschlüsse gilt nicht für gesetzlich zwingend vorgeschriebene Haftungstatbestände, insbesondere für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen wie auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

VI.12. Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte verfügt, die im Zusammenhang mit der Herstellung der von ihm bestellten Lieferungen und Leistungen sowie deren weiteren Verwendung durch ihn oder Dritte berührt sein können, und stellt KRAFTSTOFF Fashion mit Auftragserteilung von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter einschließlich Kosten der Rechtsverteidigung frei.

VII. Eigentumsvorbehalt/ Musterware

VII.1. KRAFTSTOFF Fashion behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

VII.2. Der Kunde hat KRAFTSTOFF Fashion von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat KRAFTSTOFF Fashion alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

VII.3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von KRAFTSTOFF Fashion nicht nach, so kann KRAFTSTOFF Fashion die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch KRAFTSTOFF Fashion liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. KRAFTSTOFF Fashion ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten von KRAFTSTOFF Fashion – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

VII.4. Soweit KRAFTSTOFF Fashion dem Kunden individualisierte Musterware zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet die Musterware zu erwerben. Soweit für Musterteile kein Preis vereinbart wurde, gilt der Angebotspreis bezüglich der Bestellware als vereinbart.

VIII. Schlussbestimmung und anzuwendendes Recht

VIII.1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

VIII.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung von KRAFTSTOFF Fashion abzutreten.

VIII.3. KRAFTSTOFF Fashion wird im Rahmen der Vertragsbearbeitung die vom Kunden übermittelten Daten im Rahmen der Zulässigkeit nach BDSG speichern und verarbeiten

VIII.4. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.